Der Deutsche Orden
Deutscher Orden (auch als Deutschritterorden, Deutschherrenorden, Kreuzritterorden bezeichnet, lateinisch Ordo domus Sanctae Mariae Theutonicorum), 1190 während der Belagerung von Akko im Rahmen des 3. Kreuzzuges von Bremer und Lübecker Kaufleuten gegründeter Krankenpflegeorden, der 1199 in einen geistlichen Ritterorden mit Sitz in Akko umgewandelt wurde; sein Ordenszeichen war das schwarze Kreuz auf weißem Mantel. Neben den Templern und den Johannitern war der Deutsche Orden der dritte der großen mittelalterlichen Ritterorden, die während der Kreuzzüge gegründet wurden.
Das Zentrum der Aktivitäten des Ordens verlagerte sich bereits im frühen 13. Jahrhundert vom Heiligen Land ins Baltikum: 1225 bat Herzog Konrad von Masowien den Deutschen Orden unter seinem Hochmeister Hermann von Salza um Hilfe gegen die heidnischen Pruzzen (Preußen) und überließ ihm dafür das Culmer Land (in Preußen). Kaiser Friedrich II. ermächtigte den Orden 1226 in der Goldbulle von Rimini, das heidnische Gebiet im Norden zu erobern, die Bewohner zu bekehren und selbst die Herrschaft in dem eroberten Gebiet auszuüben. Damit war die Grundlage für den Deutschordensstaat geschaffen. Bis 1280 hatte der Orden die Pruzzen besiegt; daneben konnte er sich dank seiner Vereinigung mit dem Schwertbrüderorden 1237 in Livland festsetzen, 1308 erwarb er Pomerellen mit Danzig, 1346 Estland, 1398 Gotland, und mit dem Erwerb der Neumark 1402 hatte das Territorium des Ordens seine größte Ausdehnung erreicht.
1309 verlegte der Orden den Sitz seines Hochmeisters von Venedig, wo er seit 1291 residierte, nach Marienburg in Westpreußen. Der Ordensstaat entwickelte sich zu einer bedeutenden Wirtschaftsmacht im Ostseeraum, und seine wichtigsten Städte (u. a. Danzig, Thorn, Königsberg) gehörten der Hanse an. Als die Christianisierung des Baltikums abgeschlossen und die Missionsaufgabe des Deutschen Ordens erfüllt war, geriet der Orden zunehmend in Gegensatz zu Polen, das in Personalunion mit Litauen, wo der Deutsche Orden nie hatte Fuß fassen können, verbunden war. 1410 unterlag das Ordensheer bei Tannenberg einem polnisch-litauischen Heer, und der Orden musste im 1. Thorner Frieden von 1411 einige Gebietsverluste hinnehmen. Nach einer langwierigen Auseinandersetzung mit den preußischen Ständen, die von Polen unterstützt wurden, musste der Orden im 2. Thorner Frieden von 1466 weitere Gebiete an Polen abtreten (Pomerellen mit Danzig, Marienburg, das Culmer Land und das Ermland) und die Oberhoheit des polnischen Königs über das restliche ostpreußische Ordensland anerkennen; der Sitz des Hochmeisters wurde nach Königsberg verlegt. 1525 wandelte der letzte Hochmeister des Ordens, Markgraf Albrecht von Brandenburg-Ansbach, das preußische Ordensland in ein erbliches, säkularisiertes Herzogtum unter polnischer Lehenshoheit um, was von Kaiser, Papst und Deutschmeister jedoch nicht anerkannt wurde.
Im Heiligen Römischen Reich bestand der Orden weiter bis zu seiner Auflösung durch Napoleon 1809. In Österreich wurde er 1834 als "Hoch- und Deutschmeister" wiedergegründet und konzentrierte sich in erster Linie auf Wohltätigkeitsarbeit. 1929 wurden die Hoch- und Deutschmeister in einen rein geistlichen Orden umgewandelt, von 1938 bis 1945 war der Orden verboten, und 1945 wurde er in Österreich und der Bundesrepublik wiederbelebt.
An der Spitze des Deutschen Ordens stand der Hochmeister, der jeweils auf Lebenszeit gewählt wurde; ihm zur Seite standen fünf Großgebietiger: der Großkomtur (Statthalter des Hochmeisters), der Marschall (zuständig für das Heerwesen), der Tressler (Schatzmeister), der Trapier (zuständig für die Ausrüstung) und der Spittler (Leiter des Hospitalwesens). Daneben gab es einige Provinzialobere: den Deutschmeister für die zwölf deutschen Ordensballeien, der seit 1494 Reichsfürst war, seit 1525, seit der Säkularisierung des Ordensstaates also, das Hochmeisteramt verwaltete und daher später auch als Hoch- und Deutschmeister bezeichnet wurde; den Landmeister für Livland sowie Landkomture für die Ordensgebiete außerhalb Deutschlands. Der Orden setzte sich aus dem Mönchsgelübde verpflichteten Priester- und aus Ritterbrüdern zusammen sowie aus dienenden Halbbrüdern.
|